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Als erster Schritt zur Schaffung einer Bankenunion hat der durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates eingerichtete einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) sicherzustellen, dass die Politik der Union hinsichtlich der Beaufsichtigung von Kreditinstituten kohärent und wirkungsam umgesetzt wird, dass das einheitliche Regelwerk für Finanzdienstleistungen auf die Kreditinstitute in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und den nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die sich für eine Beteiligung am einheitlichen Aufsichtsmechanismus entscheiden (im Folgenden „teilnehmende Mitgliedstaaten“) ebenso angewandt wird und dass bei der Beaufsichtigung dieser Kreditinstitute höchste Standards Anwendung finden.
Als erster Schritt zur Schaffung der Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus sicherstellen, dass die Politik der Union hinsichtlich der…
Die Einrichtung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist der erste Schritt hin zu einer europäischen Bankenunion, gestützt auf ein echtes einheitliches…
Als erster Schritt zur Schaffung einer Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (EAM) eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Politik…
Mit der Schaffung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013, nach welchem die Banken in den teilnehmenden Mitgliedstaaten…
Durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (nachfolgend die „SSM-Verordnung“) wird ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM)…
Zur Verwirklichung der Ziele der Bankenunion im Einklang mit der Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2012, der zufolge das Verfahren zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.