Erwägungsgrund 3 32014R0811
Am 25 Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/499/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, der geänderte Kriterien für die Aufnahme in die Liste vorsieht, damit natürliche und juristische Personen, die die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, aktiv materiell oder finanziell unterstützen oder von ihnen profitieren, in die Liste aufgenommen werden können.