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Am 22. Juli 2014 ist der Rat übereingekommen, die restriktiven Maßnahmen auszuweiten, wobei auf Personen und Einrichtungen abgestellt wird, die die russischen Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der Ost-Ukraine verantwortlich sind, aktiv materiell oder finanziell unterstützen oder von diesen profitieren.
Der Europäische Rat hat sich am 16. Juli 2014 darauf geeinigt, die restriktiven Maßnahmen auszuweiten, wobei insbesondere auf Einrichtungen — auch aus der…
Am 25 Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/499/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen, der geänderte Kriterien für die Aufnahme in die…
Am 22. Juli 2014 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass er bereit wäre, unverzüglich ein Bündel weiterer bedeutender restriktiver Maßnahmen einzuführen, sollte…
Angesichts der sehr ernsten Lage in der Ukraine sollten die Beschränkungen bezüglich der Einreise und dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine…
Der Rat ist am 8. September 2014 übereingekommen, die restriktiven Maßnahmen auszuweiten, wobei insbesondere auf Personen oder Einrichtungen abgestellt wird,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.