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Am 22. Juli 2014 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass er bereit wäre, unverzüglich ein Bündel weiterer bedeutender restriktiver Maßnahmen einzuführen, sollte Russland den Forderungen gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2014 sowie den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli nicht nachkommen. Daher wird es als angemessen erachtet, weitere restriktive Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für die Handlungen Russlands zu erhöhen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, und um eine friedliche Beilegung der Krise zu unterstützen. Diese Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und können im Lichte der Entwicklungen vor Ort ausgesetzt oder widerrufen oder durch andere restriktive Maßnahmen ergänzt werden.
Der Europäische Rat hat sich am 16. Juli 2014 darauf geeinigt, die restriktiven Maßnahmen auszuweiten, wobei insbesondere auf Einrichtungen — auch aus der…
Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der…
Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, weitere restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der…
Angesichts der sehr ernsten Lage hält der Rat es für angebracht, restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine…
Der Rat erinnerte außerdem an die früheren Zusagen des Europäischen Rates und erklärte, bereit zu sein, unverzüglich ein Bündel weiterer bedeutender…
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.