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Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt technische Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb fest, mit denen Anhang III der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 ersetzt wurde, ausgenommen Teilabschnitt Q betreffend Flug- und Dienstzeitbeschränkungen und Ruhevorschriften.
Gemäß Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 umfassen die Durchführungsbestimmungen in Bezug auf die Flug- und Dienstzeiten und die…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 sollte daher dahingehend geändert werden, dass sie auch die Flug- und Dienstzeitbeschränkungen und Ruhevorschriften umfasst.
Gemäß Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission wird die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 geändert, um darin Vorschriften für den nichtgewerblichen Flugbetrieb…
Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission legt die Bedingungen für den sicheren Betrieb von Luftfahrzeugen fest.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.