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Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ende der Geltungsdauer Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung 5. Dezember 2022 31. März 2028 Teil B – Liste der Erzeugnisse und Drittländer gemäß Artikel 3ra Absatz 5 Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ende der Geltungsdauer Beförderung von Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00 mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сахалин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung 24. Juli 2026 31. März 2028 Beförderung von Flüssigerdgas des KN-Codes 2711 11 00 mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сахалин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff in die Republik Korea, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung 24. Juli 2026 31. März 2028
Gegenstand der Befreiung Geltungsbeginn Ablauf der Geltungsdauer Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2…
Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Ausfuhr und Verbringung der in Anhang…
Abweichend von den Absätzen 1, 2 und 4 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Ausfuhr und Verbringung der in Anhang…
ab dem 5. Dezember 2022 für Rohöl des KN-Codes 2709 00 , das seinen Ursprung in Russland hat oder aus Russland ausgeführt wurde und zu einem höheren Preis als…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Ausfuhr und Verbringung der in Anhang…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Ausfuhr und Verbringung der in Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.