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Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. Zu diesen Maßnahmen zählen das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen sowie Beschränkungen bei bestimmten Investitionen als Reaktion auf die unrechtmäßige Annexion der Krim und Sewastopols.
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern und…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates werden mehrere restriktive Maßnahmen, die im Beschluss 2011/101/GASP des Rates vorgesehen sind, darunter das…
Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/119/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.