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Um die Sicherheit der Abwicklung zu gewährleisten, sollte jeder Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem, der Finanzinstrumente erwirbt oder veräußert, insbesondere übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen und Emissionszertifikate, seine Verbindlichkeit am vorgesehenen Abwicklungstag erfüllen.
Jeder Teilnehmer an einem Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem, der in eigenem Namen oder im Auftrag eines Dritten Geschäfte mit übertragbaren Wertpapieren,…
Ein Zentralverwahrer legt für jedes von ihm betriebene Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem Verfahren fest, die die Abwicklung von Geschäften mit…
vorgesehener Abwicklungstag das Datum, das in das Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem als Abwicklungstag eingegeben wurde und für das die an einem…
Für jedes von ihm betriebene Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem verfügt ein Zentralverwahrer über geeignete Regeln und Verfahren, einschließlich solider…
Da sich die von Zentralverwahrern betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssysteme an einer entscheidenden Stelle des Abwicklungsprozesses befinden, sind…
Längere Abwicklungsperioden bei Geschäften mit übertragbaren Wertpapieren führen zu Unsicherheit und erhöhen das Risiko für Teilnehmer an Wertpapierliefer- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.