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Ein solider Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung im Finanzsektor sollte sich auf eine wirkungsvolle Aufsichts- und Sanktionsordnung stützen können. Zu diesem Zweck sollten die Aufsichtsbehörden mit hinreichenden Befugnissen ausgestattet werden und in der Lage sein, rechtswidriges Verhalten durch Anwendung abschreckender Sanktionsordnungen zu ahnden. Im Rahmen der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ vom 8. Dezember 2010 wurde eine Überprüfung der bestehenden Sanktionsbefugnisse und ihrer praktischen Anwendung vorgenommen, um die Konvergenz von Sanktionen über das gesamte Spektrum der Aufsichtstätigkeiten hinweg zu fördern.
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse zur Verhängung von Verwaltungssanktionen und anderen Verwaltungsmaßnahmen arbeiten die zuständigen Behörden eng zusammen, um…
Bei der Ausübung ihrer Sanktionsbefugnisse gemäß Artikel 99 arbeiten die zuständigen Behörden eng zusammen, um sicherzustellen, dass die Aufsichts- und…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um in sämtlichen Mitgliedstaaten die gleiche Durchsetzung dieser…
Es sollten Maßnahmen für die Kontrollen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 und der vorliegenden Verordnung…
Um einen sicheren, reibungslosen und schrittweisen Übergang der Institute zu den neuen unionsweiten Anforderungen an Liquidität und stabile Refinanzierung zu…
Um eine wirksame Befolgung der Vorschriften dieser Verordnung durch Zentralverwahrer, als Verrechnungsstellen benannte Kreditinstitute, die Mitglieder von deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.