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Eine fortgeschrittene elektronische Signatur erfüllt alle folgenden Anforderungen:
Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet.
Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners.
Sie wird unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann.
Sie ist so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Bis zum 21. Mai 2026 bewertet die Kommission, ob es erforderlich ist, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, mit denen eine Liste von Referenzstandards erstellt wird und gegebenenfalls Spezifikationen und Verfahren für fortgeschrittene elektronische Signaturen festgelegt werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung kann die Kommission solche Durchführungsrechtsakte erlassen. Bei fortgeschrittenen elektronischen Signaturen, die diese Standards, Spezifikationen und Verfahren erfüllen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen an fortgeschrittene elektronische Signaturen erfüllen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 48 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
Ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel erfüllt alle folgenden Anforderungen:
Fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine elektronische Signatur, die die Anforderungen des Artikels 26 erfüllt.
Um Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit fortgeschrittener elektronischer Signaturen auf der Grundlage qualifizierter Zertifikate zu schaffen, muss die…
In Kapitel III Abschnitt 5 wird folgender Artikel eingefügt: Anforderungen an die Validierung fortgeschrittener elektronischer Siegel, die auf qualifizierten…
Für den Fall, dass Mitgliedstaaten oder Auftraggeber, die in einem von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Gesamtrahmen handeln, zu dem Schluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.