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Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sollte die technische Interoperabilität der notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme im Hinblick auf die Förderung eines hohen Maßes an Vertrauen und Sicherheit erleichtern, das der Höhe des Risikos angemessen ist. Der Informationsaustausch und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre gegenseitige Anerkennung sollten bei dieser Zusammenarbeit hilfreich sein.
Die Mitgliedstaaten führen gegenseitige Begutachtungen der elektronischen Identifizierungssysteme, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden und…
Die Sicherheit elektronischer Identifizierungssysteme ist ein wesentlicher Faktor für eine vertrauenswürdige grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
In der Verordnung müssen einige Voraussetzungen im Hinblick darauf festgelegt werden, welche elektronischen Identifizierungsmittel anerkannt werden müssen und…
Die Mitgliedstaaten sollten den Privatsektor dazu ermutigen, freiwillig elektronische Identifizierungsmittel im Rahmen eines notifizierten Systems zu…
Eines der Ziele dieser Verordnung ist die Beseitigung bestehender Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.