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Da zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten derzeit zur elektronischen Unterzeichnung ihrer Dokumente unterschiedliche Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen verwenden, muss dafür gesorgt werden, dass die Mitgliedstaaten beim Empfang elektronisch unterzeichneter Dokumente zumindest eine gewisse Anzahl von Formaten fortgeschrittener elektronischer Signaturen technisch unterstützen können. Wenn zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten fortgeschrittene elektronische Siegel verwenden, müsste ebenfalls dafür gesorgt werden, dass die Mitgliedstaaten zumindest eine gewisse Anzahl von Formaten fortgeschrittener elektronischer Siegel unterstützen.
Verlangt ein Mitgliedstaat für die Verwendung in einem Online-Dienst, der von einer öffentlichen Stelle oder im Namen einer öffentlichen Stelle angeboten wird,…
Verlangt ein Mitgliedstaat ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel für die Verwendung in einem Online-Dienst, der von einer öffentlichen Stelle oder im…
Wenn es gerechtfertigt ist, dass die Mitgliedstaaten zur Abwicklung der Verfahren nach Absatz 1 dieses Artikels um die Verwendung fortgeschrittener…
Um die Sicherheit qualifizierter elektronischer Zeitstempel sicherzustellen, sollte diese Verordnung die Verwendung eines fortgeschrittenen elektronischen…
Erfordert eine Transaktion ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer juristischen Person, so sollte eine qualifizierte elektronische Signatur eines…
Zur Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen ist zwar ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich, dennoch sollten in bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.