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Die grenzüberschreitende Interoperabilität und Anerkennung qualifizierter Zertifikate ist eine Vorbedingung für die grenzüberschreitende Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen. Für qualifizierte Zertifikate sollten daher keine verbindlichen Anforderungen gelten, die über die in dieser Verordnung festgelegten hinausgehen. Auf nationaler Ebene sollte jedoch die Einbeziehung spezieller Merkmale wie etwa eindeutiger Identifikatoren in qualifizierte Zertifikate zulässig sein, sofern diese Merkmale die grenzüberschreitende Interoperabilität und Anerkennung qualifizierter Zertifikate und qualifizierter elektronischer Signaturen nicht behindern.
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen können zusätzliche fakultative spezifische Attribute enthalten. Diese Attribute dürfen die…
Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel können zusätzliche fakultative spezifische Attribute enthalten. Diese Attribute berühren nicht die…
Mit dem Verfahren für die Validierung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht, wird die Gültigkeit einer…
Für qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung dürfen keine verbindlichen Anforderungen gelten, die über die in Absatz1 festgelegten…
Die Sicherheit elektronischer Identifizierungssysteme ist ein wesentlicher Faktor für eine vertrauenswürdige grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung…
In dieser Verordnung sollten Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten festgelegt werden, mit denen die Funktionalität…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.