Gesetze
Gesetz wird geladen …
Website-Authentifizierungsdienste geben dem Besucher einer Website die Sicherheit, dass hinter der Website eine echte und rechtmäßige Einrichtung steht. Diese Dienste tragen zur Vertrauensbildung in der Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs bei, da die Nutzer einer authentifizierten Website vertrauen werden. Die Bereitstellung und Nutzung von Website-Authentifizierungsdiensten erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Damit jedoch die Website-Authentifizierung zu einem Mittel wird, mit dem Vertrauen gestärkt wird, der Benutzer positivere Erfahrungen machen kann und das Wachstum im Binnenmarkt gefördert wird, sollten in dieser Verordnung Mindestanforderungen an Sicherheit und Haftung für die Anbieter und ihre Dienste festgelegt werden. Mit Blick darauf sind die Ergebnisse bestehender Initiativen unter Federführung der Branche, z. B. des Forums der Zertifizierungsstellen und Browser-Anbieter — CA/B-Forum — berücksichtigt worden. Des Weiteren sollte diese Verordnung weder die Nutzung anderer, nicht unter diese Verordnung fallender Mittel und Methoden zur Website-Authentifizierung behindern, noch die Anbieter von Website-Authentifizierungsdiensten aus Drittländern daran hindern, ihre Dienste für Kunden in der Union zu erbringen. Die Website-Authentifizierungsdienste eines Anbieters aus einem Drittland sollten allerdings nur dann als qualifiziert im Sinne dieser Verordnung anerkannt werden können, wenn eine internationale Vereinbarung zwischen der Union und dem Land, in dem der Anbieter niedergelassen ist, geschlossen wurde.
Die gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels ausgestellten qualifizierten Zertifikate für die Website-Authentifizierung werden von Anbietern von Webbrowsern…
Diese Verordnung dient dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und der Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus bei unionsweit genutzten…
Diese Verordnung sollte unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Eines der Ziele dieser Verordnung ist die Beseitigung bestehender Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Verwendung elektronischer Identifizierungsmittel,…
für elektronische Verwaltungsleistungen, für die höchstens das Vertrauensniveau „substantiell“ erforderlich ist, durch ein sicheres Verfahren nach § 87a Absatz…
Um Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit der Signatur zu schaffen, müssen die Bestandteile einer qualifizierten elektronischen Signatur im Einzelnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.