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Der Begriff der „juristischen Person“ im Sinne der Bestimmungen über die Niederlassung im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stellt es dem Marktteilnehmer frei, die Rechtsform zu wählen, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit für geeignet hält. Folglich sind „juristische Personen“ im Sinne des AEUV sämtliche Einrichtungen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründet wurden oder diesem Recht unterstehen, unabhängig von ihrer Rechtsform.
juristische Person eine Rechtspersönlichkeit, die diesen Status nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht innehat, mit Ausnahme von Staaten und Körperschaften…
Beteiligte juristische Personen sind Gesellschaften im Sinn des Artikels 48 Abs. 2 des EG-Vertrags sowie nach dem Recht eines Mitgliedstaats errichtete und…
Der Begriff der juristischen Person im Sinne der Bestimmungen des Vertrags über die Niederlassung stellt es dem Marktteilnehmer frei, die Rechtsform zu wählen,…
„juristische Person“ ein Rechtssubjekt, das diesen Status nach dem anwendbaren nationalen Recht innehat, mit Ausnahme von Staaten oder Körperschaften des…
„juristische Person“ ein Rechtssubjekt, das diesen Status nach dem anwendbaren nationalen Recht innehat, mit Ausnahme von Staaten oder Körperschaften des…
Rechtliche Einheiten sind: — juristische Personen, die als solche vom Gesetz anerkannt sind, unabhängig davon, welche Personen oder Einrichtungen ihre Besitzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.