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Damit ein hohes Maß an Sicherheit und Interoperabilität bei der elektronischen Identifizierung und bei den elektronischen Vertrauensdiensten herrscht, sollte die Kommission beim Erlass von delegierten Rechtsakten bzw. Durchführungsrechtsakten die von europäischen und internationalen Normungsorganisationen und -einrichtungen — insbesondere dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), der Internationalen Normungsorganisation (ISO) und der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) — festgelegten Normen und technischen Spezifikationen gebührend berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die grenzüberschreitende Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung durch das…
Im Hinblick auf eine flexible und zügige Vervollständigung bestimmter technischer Einzelaspekte dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) sind als die Organisationen anerkannt, die für die…
Um die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Bewertungen der Qualität der angebotenen und erbrachten Dienstleistungen sich auf vergleichbare…
Damit die aktuellsten konkreten Erfahrungen im Bereich der Dateninfrastrukturen genutzt werden können, sollte die Umsetzung dieser Richtlinie sich auf…
Die Anpassung der Verfahren zum Erlass von delegierten Rechtsakten durch die Kommission an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.