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Um Druck auf die russische Regierung auszuüben, ist es ferner angezeigt, den Zugang zu den Kapitalmärkten für bestimmte Finanzinstitute — mit Ausnahme von durch zwischenstaatliche Übereinkünfte mit Russland als einem der Anteilseigner errichteten, in Russland angesiedelten Instituten mit internationalem Status —, für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Verteidigungssektor – mit Ausnahme von juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die hauptsächlich in den Bereichen Weltraum und Kernenergie tätig sind — und für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Haupttätigkeiten den Verkauf oder die Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen betreffen, weiteren Beschränkungen zu unterwerfen. Andere Finanzdienstleistungen als die in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 genannten, wie etwa das Einlagengeschäft, Zahlungsdienste, Versicherungs¬dienste, Darlehen von den in Artikel 5 Absätze 1 und 2 jener Verordnung genannten Instituten sowie Derivate, die zu Absicherungszwecken auf dem Energiemarkt verwendet werden, fallen nicht unter diese Beschränkungen. Darlehen sollten nur dann als neue Darlehen gelten, wenn sie nach dem 12. September 2014 in Anspruch genommen werden.
Erwägungsgrund 6 der Verordnung (EU) Nr. 960/2014 erhält folgende Fassung: „6. Um Druck auf die russische Regierung auszuüben, ist es ferner angezeigt, den…
Es ist zudem angezeigt, für bestimmte Finanzinstitute, mit Ausnahme von durch zwischenstaatliche Übereinkünfte mit Russland als einem der Anteilseigner…
In diesem Zusammenhang ist es angebracht, das Verbot in Bezug auf bestimmte Finanzinstrumente auszuweiten. Zusätzliche Beschränkungen des Zugangs zum…
Erwägungsgrund 5 des Beschlusses 2014/659/GASP erhält folgende Fassung: „(5) In diesem Zusammenhang ist es angebracht, das Verbot in Bezug auf bestimmte…
Der unmittelbare oder mittelbare Kauf oder Verkauf von, die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Investitionsdiensten für oder Unterstützung bei der…
In diesem Zusammenhang ist es angebracht, Geschäfte bzw. die Erbringung von Finanzierungs- oder Investitionsdiensten im Zusammenhang mit oder den Handel mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.