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Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) bereits zugelassen für „nur abgepacktes, gekühltes, nicht verarbeitetes und verzehrfertiges Obst und Gemüse und abgepackte, nicht verarbeitete und geschälte Kartoffeln“ unter der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“.
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“…
Am 12. November 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel bei bestimmtem…
Daher sollte die Verwendung von Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil A Tabelle 1 wird nach dem Eintrag „12. Trockene Teigwaren, ausgenommen…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 werden in die Lebensmittelunterkategorie 04.2.6 „Verarbeitete Kartoffelprodukte“ nach dem Eintrag für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.