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Am 17. Dezember 2018 erhielt die Kommission einen Antrag auf Änderung der Verwendungsbedingungen für Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“, um die Verwendung dieser Stoffe bei weißen Gemüsesorten zuzulassen, die zur Weiterverarbeitung — einschließlich Hitzebehandlung wie Rösten, Dämpfen oder Grillen — bestimmt sind, bevor sie vom Endverbraucher verzehrt werden.
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) derzeit zur Verwendung als Zusatzstoffe in einer Vielzahl…
Am 6. März 2018 wurde eine Änderung der Bedingungen für die Verwendung von Citronensäure (E 330) in der Lebensmittelkategorie 05.1 „Kakao- und…
Am 12. November 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel bei bestimmtem…
Auf Antrag einiger Mitgliedstaaten erfolgte eine Prüfung der Verwendung von Essigsäure und Acetaten (E 260-263), Milchsäure und Lactaten (E 270, E 325-327),…
Da die Verwendung von Ascorbinsäure (E 300) und Citronensäure (E 330) als Antioxidationsmittel bei abgepackten weißen Gemüsesorten, die vor dem Verzehr für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.