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Die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel würde dazu beitragen, dass die Qualität des abgepackten, gekühlten, nicht verarbeiteten, verzehrsfertigen Obstes und Gemüses während seiner Haltbarkeitsdauer besser aufrechterhalten wird, wodurch die Verfügbarkeit von verzehrfertigem, frisch geschnittenem Obst und Gemüse erleichtert und sein Marktzugang verbessert wird.
Am 12. November 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel bei bestimmtem…
Es besteht eine technologische Notwendigkeit für die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) bei bestimmtem abgepacktem,…
Daher sollte die Verwendung von Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird in der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“…
Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) zählen zu der Gruppe von Zusatzstoffen, für die keine annehmbare tägliche Aufnahme festgelegt ist . Daraus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.