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Die Behörde kam in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen vorläufigen Rückstandshöchstgehalte die Verbraucher ausreichend schützen dürften. Die Bewertung der Exposition bei lebenslanger Aufnahme aller Lebensmittel, die diese Rückstände enthalten können, hat gezeigt, dass das Risiko einer Überschreitung der annehmbaren Tagesdosis (ADI) nicht gegeben ist. Angesichts der niedrigen akuten Toxizität von Phosphonat nahm die Behörde keine Bewertung der akuten Verbraucherexposition vor. Die Behörde wies auf Unsicherheiten in ihrer Stellungnahme hin und schlug eine Änderung der Rückstandsdefinition vor.
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Die Behörde kam in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten erfüllt sind und die von den…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten erfüllt sind und die von den…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.