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Um erhebliche Marktstörungen im Handel mit den betreffenden Produkten zu vermeiden und da sich aus den vorliegenden wissenschaftlichen Daten kein Risiko für die Verbraucher ergibt, ist es angebracht, vorläufige RHG für Fosetyl auf der Grundlage der verfügbaren Monitoring-Daten und der Stellungnahme der Behörde festzulegen. Diese vorläufigen Rückstandshöchstgehalte gelten nur bis zum Inkrafttreten von Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens von Phosphonatrückständen in einschlägigen Nutzpflanzen in künftigen Vegetationsperioden.
in Ausnahmefällen, insbesondere dann, wenn Pestizidrückstände infolge der Umweltverschmutzung oder einer anderen Kontamination oder infolge der Verwendung von…
Für Fosetyl wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden „RHG“) festgelegt.
Mit Blick auf die schrittweise Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten im Zuge der Entscheidungen über einzelne Wirkstoffe als Teil der Bewertung gemäß der…
Die Behörde kam in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen vorläufigen Rückstandshöchstgehalte die Verbraucher ausreichend schützen…
Rückstandshöchstgehalte für Pestizide sollten kontinuierlich überwacht und angepasst werden, um neuen Erkenntnissen und Daten Rechnung zu tragen.…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die vorgelegten Daten zu Fosetyl auf Kartoffeln, Propyzamid auf Wurzeln von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.