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Um den kommerziellen und den ökonomischen Nutzen aus den von der Union kofinanzierten Initiativen besser zu wahren und zu optimieren, sollten die Teilnehmer an EFSI-Vorhaben die im in der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 vorgesehenen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) festgelegten Regelungen über die Nutzung und Verbreitung der Vorhabenergebnisse und über deren Schutz durch Rechte des geistigen Eigentums möglichst einhalten.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) (im Folgenden…
Der EFSI sollte Vorhaben in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation fördern. Die im Rahmen des EFSI unterstützten Investitionen sollten zur…
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Um gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit den ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt finanzierten Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung…
Entsprechend dem übergeordneten Ziel von Horizont 2020, eine stärkere Vereinfachung zu erreichen, sollten Regelwerke vermieden werden, die sich von denen von…
Um die Inanspruchnahme des EFSI in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen zu erhöhen, sollten die allgemeinen Ziele, für die im Rahmen des EFSI…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.