Erwägungsgrund 3 32015R1039
Die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission, wurde aus Gründen der Klarheit neu gefasst. Da im EASA-Formblatt 15a gemäß Anhang I (Teil-21) Anlage II der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 auf die Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 verwiesen wird, ist es erforderlich, diesen Verweis zu aktualisieren.