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Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (im Folgenden „CCAMLR“) haben auf ihrer Jahrestagung 2014 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten Fangbeschränkungen angenommen, einschließlich einer Beifangquote für die Jahre 2015 und 2016 für bestimmte Versuchsfischereien im Untergebiet 88.2. Die Aufnahme einer solchen Quote im Jahr 2015 sollte bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für das Jahr 2016 berücksichtigt werden.
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (im Folgenden „CCAMLR“) haben auf ihrer 34. Jahrestagung 2015 sowohl…
Die Vertragsparteien der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) haben auf ihrer 35. Jahrestagung 2016 sowohl für Zielarten…
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer Jahrestagung 2013 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten…
Die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer Jahrestagung 2012 sowohl für Zielarten als auch für Beifangarten…
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXVI. Jahrestagung 2007 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Die Konvention zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) hat auf ihrer XXV. Jahrestagung 2006 einschlägige Fangbeschränkungen für durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.