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Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (im Folgenden „IOTC“) hat auf ihrer Jahrestagung 2014 die geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht geändert. Die Kapazitätsbeschränkungen in Anhang VI dieser Verordnung müssen jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache festgesetzt werden, dass Mayotte als Gebiet in äußerster Randlage in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 des Rates , aufgenommen wurde.
Auf ihrer Jahrestagung 2012 hat die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) ihre derzeit bereits in Unionsrecht umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf…
Auf ihrer Jahrestagung 2011 hat die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) ihre derzeit bereits in Unionsrecht umgesetzten Maßnahmen in Bezug auf…
Die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (nachstehend „ICCAT“ genannt) hat mehrere Empfehlungen abgegeben, und die…
Die Gemeinschaft hat mit dem Beschluss 95/399/EG das Übereinkommen zur Einsetzung der Thunfischkommission für den Indischen Ozean genehmigt. Dieses…
Die Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wird wie folgt geändert: 1. Dem Artikel 23 wird folgender Absatz angefügt: "(4) Abweichend von Absatz 1 wird Frankreich bis…
Die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (im Folgenden „IOTC“) hat auf ihrer Jahrestagung 2015 die geltenden Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.