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Nachdem DoubleGood AB einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten enthielt, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung einer Kombination von L-Threonin, L-Valin, L-Leucin, L-Isoleucin, L-Lysin und Chrompicolinat im Hinblick auf die Reduzierung postprandialer glykämischer Reaktionen (Frage Nr. EFSA-Q-2013-00756 ) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Trägt bei gleichzeitiger Einnahme mit einer kohlenhydratreichen Mahlzeit zu einem weniger starken Anstieg des Blutzuckerspiegels bei.“
Am 16. Juli 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin erklärte diese, dass der Antragsteller…
Nachdem Comvita New Zealand Limited einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz…
Nachdem Italsur s.r.l. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nachdem PiLeJe einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten…
Nachdem Lycotec Ltd einen Antrag gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.