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Nachdem WILD-Valencia SAU einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich FRUIT UP®, einem Kohlenhydratextrakt aus Johannisbrotschrot (Ceratonia siliqua L.), im Hinblick auf eine Reduzierung postprandialer glykämischer Reaktionen abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2014-00405 ). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Im Vergleich zu hochglykämischen Kohlenhydraten verringert FRUIT UP® die postprandialen Blutzuckerreaktionen“.
Am 13. Mai 2015 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Nachdem DoubleGood AB einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz geschützter Daten…
Nachdem Comvita New Zealand Limited einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, der einen Antrag auf den Schutz…
Nachdem S.A. Vichy Catalan einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Food for Health Ireland einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Loc Troi Group einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.