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Sollten künftige wissenschaftliche Erkenntnisse auf Gesundheitsrisiken hindeuten, die bislang unbekannt sind, sollten die Unionsvorschriften über spezifizierte Risikomaterialien aus Mitgliedstaaten und Drittländern mit vernachlässigbarem BSE-Risiko überarbeitet werden.
Aufgrund des soliden Überwachungssystems in der EU beziehen sich die von der EFSA untersuchten Daten hauptsächlich auf Europa. Eine Überarbeitung des Kapitels…
Sobald wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, sollte unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips die Beschränkung weiterer gefährlicher Stoffe,…
Sollte sich aufgrund neuer Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln, die Gegenstand dieser Richtlinie sind, eine Gefährdung…
Aufgrund neuer Erkenntnisse zur Risikobewertung von Monomeren und sonstigen Ausgangsstoffen, die von der Behörde bewertet wurden , sollten einige Monomere, die…
Es ist wissenschaftlich ungeklärt, ob Nanomaterialien für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt unbedenklich sind. Um ein hohes…
Für bestimmte andere Stoffe sollten die bereits auf EU-Ebene festgelegten Beschränkungen und/oder Spezifikationen auf Grundlage einer neuen befürwortenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.