Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Anwendungsbereich dieser Verordnung sollte Einzelraumheizgeräte umfassen, die für den Betrieb mit festen Brennstoffen (Biomasse oder fossile Brennstoffe) ausgelegt sind. Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte, die durch Wärmeübertragung auf ein Fluid auch eine indirekte Heizfunktion umfassen, sind ebenfalls vom Geltungsbereich dieser Verordnung erfasst. Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte, die mit nicht-holzartiger Biomasse betrieben werden, weisen besondere technische Merkmale auf und sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte, die nur für die Verbrennung nicht-holzartiger Biomasse bestimmt sind;
Diese Verordnung gilt nicht für a) Heizgeräte, die eigens für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend aus…
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als…
„Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät mit offener Abgasführung“ bezeichnet ein Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät, das zur Installation unterhalb eines…
Diese Verordnung gilt nicht für a) Warmwasserbereiter, die speziell für den Einsatz von gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen ausgelegt sind, die überwiegend…
Die Verordnung gilt nicht für a) Geräte, die nicht mit Strom oder Gas betrieben werden, b) Geräte mit einer „Mikrowellenerwärmungsfunktion“, c) kleine Backöfen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.