Erwägungsgrund 1 32015R1298
3-Benzylidencampher ist derzeit mit einer Konzentration von höchstens 2,0 % für die Verwendung als UV-Filter in kosmetischen Mitteln zugelassen. Der Stoff wird in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter der laufenden Nummer 19 geführt.