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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2015.
Abweichend von Absatz 1 zweiter Unterabsatz können die Mitgliedstaaten beschließen, dass die Bestimmungen von Punkt ORO.AOC.110 Buchstabe d gemäß Nummer 2 Buchstabe b Ziffer ii des Anhangs erst ab dem 25. August 2017 gelten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 10. August 2015, mit…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Absatz 3 Buchstabe b Nummer 2 Buchstabe h…
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 8. April 2016. Davon abweichend gelten…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 21. Januar 2016. Nummer 1…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 1. Mai 2015.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2015.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.