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Die Verwendung wiederaufbereiteten Heißwassers muss indessen die Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Erfüllung der Anforderungen des Unionsrechts an die Lebensmittelhygiene, die in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt sind, unberührt lassen. Eine solche Verwendung sollte in HACCP-basierte Verfahren integriert sein und ist keinesfalls als Ersatz für gute Hygienepraxis beim Schlachten und gute Betriebsverfahren oder als Alternative zur Erfüllung der Anforderungen der genannten Verordnungen zu betrachten.
Angesichts des EFSA-Gutachtens und in Anbetracht dessen, dass wiederaufbereitetes Heißwasser ein zusätzliches Mittel zur Erreichung der Ziele der Verordnungen…
Im Übrigen hat die EFSA HACCP-Kriterien ermittelt und definiert, um die erwartete Wirksamkeit wiederaufbereiteten Heißwassers zu erreichen und die möglichen…
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene sind die von Lebensmittelunternehmern…
In der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sind die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs…
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer festgelegt, die insbesondere Verfahren…
Diese Risiken können unter Kontrolle gehalten werden, indem sichergestellt wird, dass wiederaufbereitetes Heißwasser auf eine Mindesttemperatur/für eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.