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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 515/97 und für die Zwecke von auf dieser Grundlage erlassener delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollten das durch Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die in Artikel 7 bzw. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens bzw. auf den Schutz personenbezogener Daten geachtet werden. Mit den delegierten Rechtsakten und den Durchführungsrechtsakten sollte auch sichergestellt werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten stets in Übereinstimmung mit der Richtlinie 95/46/EG und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erfolgt.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in der durch die durch die vorliegende Verordnung geänderten…
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung, sowie…
In der Verordnung (EG) Nr. 515/97 ist die Verarbeitung von Daten vorgesehen. Diese Datenverarbeitung kann auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden…
Diese Verordnung garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der…
Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht gemäß Artikel 16 Absatz 1 AEUV und Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.