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Um eine einheitlichere Datenschutzüberwachung sicherzustellen, sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte im Hinblick auf die Koordinierung der Überprüfungen des ZIS eng mit der durch den Beschluss 2009/917/JI des Rates geschaffenen gemeinsamen Aufsichtsbehörde für das ZIS zusammenarbeiten.
Die Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeiten — jeweils innerhalb ihres Kompetenzbereichs — im Rahmen ihrer jeweiligen…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die nationalen Aufsichtsbehörden arbeiten innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte koordiniert mit der durch den Beschluss 2009/917/JI des Rates geschaffenen gemeinsamen Aufsichtsbehörde für das ZIS alle…
Zur Behandlung der das ZIS betreffenden Aufsichtsfragen sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte mindestens einmal jährlich eine Sitzung mit den nationalen…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die nationalen Kontrollstellen sollten aktiv zusammenarbeiten.
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Der Europäische Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 durch das ZIS.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.