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Im Interesse der Transparenz und Rechtssicherheit sollten die Beschlüsse der Kommission der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; gleichzeitig gilt weiterhin der Grundsatz, dass Beschlüsse über staatliche Beihilfen an den betreffenden Mitgliedstaat gerichtet werden. Deswegen ist es zweckmäßig, alle Beschlüsse, die die Interessen der Beteiligten beeinträchtigen könnten, in vollständiger oder zusammengefasster Form zu veröffentlichen oder für die Beteiligten Kopien derjenigen Beschlüsse bereitzuhalten, die nicht veröffentlicht oder nicht in vollständiger Form veröffentlicht wurden.
In begründeten Fällen, insbesondere aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes, kann die Kommission ihren Beschluss veröffentlichen. Bei der…
Die Mitgliedstaaten sollten Zusammenfassungen der Angaben zu den von ihnen gewährten Beihilfen vorlegen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen. Die…
Verordnungsentwürfe und andere vom Beratenden Ausschuss für staatliche Beihilfen nach der vorliegenden Verordnung zu prüfende Dokumente sollten auf der Website…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Um eine korrekte und wirksame Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen zu gewährleisten, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.