Erwägungsgrund 6 32015R1739
Der Zusatz eines Trennmittels zu Kochsalz und dessen Substituten gilt als notwendig, um die Fließeigenschaften zu verbessern und die Bildung harter Klumpen bei Exposition gegenüber Feuchtigkeit und während der Lagerung zu verhindern. Die Verwendung von Eisentartrat kann als Alternative zu anderen derzeit zugelassenen Zusatzstoffen, wie etwa Ferrocyaniden (E 535-538) und Siliciumdioxid-Silikaten (E 551-553), dienen. Daher sollte die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten zugelassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 534 zugeteilt werden.