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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Eisentartrat, einem Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen-(III)-Chlorid, bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist in ihrem Gutachten vom 9. Dezember 2014 zu dem Schluss gelangt, dass seine Verwendung als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten angesichts der toxikologischen Daten und der konservativen Annahmen der Expositionsbewertung bei der vorgeschlagenen Verwendung keine Sicherheitsbedenken aufwirft.
Am 18. Januar 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten gestellt. Der Antrag wurde…
Der Zusatz eines Trennmittels zu Kochsalz und dessen Substituten gilt als notwendig, um die Fließeigenschaften zu verbessern und die Bildung harter Klumpen bei…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von neutralem Methacrylat-Copolymer und anionischem Methacrylat-Copolymer bei der…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff E 530 der folgende neue Eintrag eingefügt: „E 534 EISENTARTRAT…
Aus dem Gutachten der EFSA vom 13. September 2012 geht hervor, dass der Zusatz von Chrom(III)-lactattrihydrat zu Lebensmitteln unbedenklich ist, sofern…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.