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Der Zusatz eines Trennmittels zu Kochsalz und dessen Substituten gilt als notwendig, um die Fließeigenschaften zu verbessern und die Bildung harter Klumpen bei Exposition gegenüber Feuchtigkeit und während der Lagerung zu verhindern. Die Verwendung von Eisentartrat kann als Alternative zu anderen derzeit zugelassenen Zusatzstoffen, wie etwa Ferrocyaniden (E 535-538) und Siliciumdioxid-Silikaten (E 551-553), dienen. Daher sollte die Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten zugelassen und diesem Zusatzstoff die E-Nummer E 534 zugeteilt werden.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von Eisentartrat, einem Komplexierungsprodukt von Natriumtartrat und Eisen-(III)-Chlorid,…
Am 18. Januar 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Eisentartrat als Trennmittel in Kochsalz und dessen Substituten gestellt. Der Antrag wurde…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Das Trennmittel Siliciumdioxid (E 551) ist derzeit mit der Richtlinie 95/2/EG für verschiedene Verwendungen zugelassen. Diesem Lebensmittelzusatzstoff hat der…
Durch die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel würde Extrakt aus Rosmarin in Pulverform länger rieselfähig bleiben, ohne während der…
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird nach dem Eintrag zum Lebensmittelzusatzstoff E 530 der folgende neue Eintrag eingefügt: „E 534 EISENTARTRAT…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.