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Die Unionsliste enthält einen als „Aktivkohle“ bezeichneten Stoff (FCM-Stoff-Nr. 713, CAS-Nr. 64365-11-3). Kohlenstoff ist mit der CAS-Nr. 7440-44-0 handelsüblich. Die beiden Stoffe sind praktisch identisch. Es sollte daher deutlich gemacht werden, dass FCM-Stoff-Nr. 713 „Aktivkohle“ umfasst und für beide CAS-Nummern gilt. Die Zulassung für FCM-Stoff-Nr. 713 sollte daher geändert werden, indem die CAS-Nummer für Kohlenstoff hinzugefügt wird.
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 797 und der Bezeichnung Polyester aus Adipinsäure mit 1,3-Butandiol, 1,2-Propandiol und 2-Ethyl-1-hexanol…
Abweichend von Absatz 1 dürfen die folgenden Stoffe in Bestandteilen aktiver und intelligenter Materialien und Gegenstände benutzt werden, auch wenn sie nicht…
Nach der Veröffentlichung der Unionsliste wurden einige Fehler in dieser Liste festgestellt. Diese Fehler betreffen Bezeichnungen, CAS-Nummern, JEFCA-Nummern…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 257 und der Bezeichnung Dipropylenglycol als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß Anhang I Tabelle 1 der…
Die Stoffgruppe „Fettsäuren (C8-C22), Ester mit Pentaerythrit“ (FCM-Stoff-Nr. 880) ist mit der CAS-Nummer 85116-93-4 in Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU)…
Die Verwendung des Stoffes mit der FCM-Stoff-Nummer 438 und der Bezeichnung Bis(2,6-diisopropylphenyl)carbodiimid als Zusatzstoff in Kunststoffen ist gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.