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Aufgrund sehr niedriger Verwendungsraten und der geringen Gesamtmenge, in der p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) Lebensmitteln in der Europäischen Union bisher beigefügt wurde, ruft das Vorkommen dieses Stoffes in Lebensmitteln keine unmittelbaren Sicherheitsbedenken hervor. Daher sollten, auch unter Berücksichtigung technischer Gründe, Übergangszeiträume für Lebensmittel festgelegt werden, die den Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) enthalten und die vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung bereits in Verkehr gebracht oder von Drittländern in die EU versandt wurden.
Aufgrund sehr niedriger Verwendungsraten und der geringen Gesamtmenge, in der 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen Lebensmitteln in der Europäischen Union bisher…
1. Lebensmittel, denen der Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL-Nr. 05.117) beigefügt wurde und die vor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig in Verkehr…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem…
Daher entspricht die Verwendung von p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4…
Aus technischen Gründen sollten Übergangszeiträume für Lebensmittel festgelegt werden, denen einer der vier Aromastoffe zugesetzt wurde und die vor…
Der Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) ist in der Liste als Aromastoff enthalten, dessen Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, da zusätzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.