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Die Behörde hat die vorgelegten Daten bewertet und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss, dass p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL 05.117) in vivo gentoxisch ist und bei seiner Verwendung als Aromastoff daher Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Stoff wurde durch die Verordnung (EU) 2015/1760 der Kommission bereits aus der Unionsliste gestrichen.
Die vorgelegten Daten wurden von der Behörde bewertet, die in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem Schluss kam, dass…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die vorgelegten Daten und kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. Juni 2015 zu dem…
Daher entspricht die Verwendung von p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4…
Der Aromastoff p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) ist in der Liste als Aromastoff enthalten, dessen Bewertung noch nicht abgeschlossen ist, da zusätzliche…
In diesem Gutachten kam die Behörde außerdem zu dem Schluss, dass ein potenzielles Sicherheitsrisiko für derartige Stoffe besteht, da p-Mentha-1,8-dien-7-al (FL…
Aufgrund sehr niedriger Verwendungsraten und der geringen Gesamtmenge, in der p-Mentha-1,8-dien-7-ol (FL-Nr. 05.117) Lebensmitteln in der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.