Erwägungsgrund 3 32015R1797
Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1764 an, um bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genannte Pyrotechnika zuzulassen, die zur Verwendung für Trägersysteme, die von Raketenstartdiensten der Mitgliedstaaten oder in Mitgliedstaaten ansässigen Raketenstartdiensten betrieben werden, zur Verwendung für Starts im Rahmen von Raumfahrtprogrammen der Union, ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Weltraumorganisation oder zur Betankung von Satelliten durch in Mitgliedstaaten ansässige Satellitenhersteller erforderlich sind.