Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verwendung von Erythrit (E 968) wird beantragt, um das Geschmacksprofil und das Mundgefühl von brennwertverminderten Getränken und von ohne Zuckerzusatz hergestellten aromatisierten Getränken so zu verbessern, dass sie ähnlich wie mit Zucker gesüßte Produkte schmecken. In geringen Mengen wirkt Erythrit als Geschmacksverstärker und hilft, die Fehlgeschmäcker und die nachwirkende Süße abzuschwächen, die mit der Verwendung hochintensiver Süßungsmittel in diesen Getränken verbunden sind. Der Vorteil für die Verbraucher bestünde somit in der Verfügbarkeit besser schmeckender brennwertverminderter oder ohne Zuckerzusatz hergestellter Getränke.
Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II…
Aus diesem Grund sollte die Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II Lebensmittelkategorie 14.1.4 der…
Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der…
Im Jahr 2003 gelangte der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) zu dem Schluss, dass Erythrit (E 968) sicher für die Verwendung in Lebensmitteln ist.…
Es besteht eine technologische Notwendigkeit, Polyglycitolsirup als Ersatz für die anderen bereits zugelassenen Polyole zu verwenden. Polyglycitolsirup ist…
Eine Ausweitung der Verwendung der genannten Süßungsmittel auf alle sonstigen ähnlichen brennwertverminderten Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse soll es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.