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Am 12. Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein Gutachten über die Sicherheit der beabsichtigten Ausweitung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Lebensmittelzusatzstoff. Die Behörde gelangte darin zu dem Schluss, dass der akute, einmalige Verzehr von Erythrit in nichtalkoholischen Getränken bis zu einem Höchstgehalt von 1,6 % keine Bedenken hinsichtlich der laxative Wirkung aufwirft. Die Behörde stützte ihre Schlussfolgerung auf Daten, u. a. auf eine Expositionsschätzung, und berücksichtigte dabei Folgendes: den beabsichtigten Erythrit-Gehalt von höchstens 1,6 % in nichtalkoholischen Getränken, die Verwendungsgeschichte von Erythrit, seine Absorptionseigenschaften und den Umstand, dass keine negativen Wirkungen (auch keine laxative Wirkung) nach einer Exposition festgestellt wurden.
Im Jahr 2003 gelangte der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ (SCF) zu dem Schluss, dass Erythrit (E 968) sicher für die Verwendung in Lebensmitteln ist.…
Aus diesem Grund sollte die Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II Lebensmittelkategorie 14.1.4 der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) nahm 2008 eine Bewertung der Sicherheit von Extrakt aus Rosmarin (E 392) bei…
Am 28. Mai 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Erythrit (E 968) als Geschmacksverstärker in aromatisierten Getränken, Anhang II…
Die Verwendung von Erythrit (E 968) wird beantragt, um das Geschmacksprofil und das Mundgefühl von brennwertverminderten Getränken und von ohne Zuckerzusatz…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.