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Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 19. November 2014 zugeleiteten Stellungnahme den Schluss, dass zwischen dem Verzehr von Pflaumen und der Förderung einer normalen Darmfunktion, ohne dass es zu Durchfall kommt, bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von sechs Monaten bis zu drei Jahren kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen wurde. Die Behörde stellte insbesondere fest, dass der Antragsteller keine Studien zur Wirkung von Pflaumen auf die Darmfunktion bei Säuglingen und Kleinkindern vorgelegt habe. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 5. Mai 2014 zugeleiteten Stellungnahme zu dem…
Am 12. Mai 2010 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde in ihrer der Kommission und den Mitgliedstaaten am 5. Mai 2014 zugeleiteten Stellungnahme zu dem…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels/Lebensmittelbestandteils (DHA und ARA) ab…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Am 12. Mai 2010 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde (am 18. Mai 2010 wurde eine geänderte Fassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.