Erwägungsgrund 6 32015R1919
Ferner ist es angebracht, eine neue Vorschrift aufzunehmen, um den Erfordernissen zum Schutz persönlicher Daten Rechnung zu tragen.
Ferner ist es angebracht, eine neue Vorschrift aufzunehmen, um den Erfordernissen zum Schutz persönlicher Daten Rechnung zu tragen.