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Die TAC für Stintdorsch in der ICES-Division IIIa sowie den Unionsgewässern der Division IIa und des Untergebiets IV gilt derzeit vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2015. Da das ICES-Gutachten erst im letzten Quartal 2015 vorgelegt wird, sollte die zulässige Gesamtfangmenge für Stintdorsch in diesem Gebiet bis Ende 2015 verlängert werden.
Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Gutachten sollte eine vorläufige TAC für Stintdorsch im ICES-Gebiet 3a und in den Unionsgewässern des ICES-Gebiets 2a…
Auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Gutachten sollte eine vorläufige TAC für Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den Unionsgewässern der ICES-Gebiete…
Folglich sollte der Anteil der Gemeinschaft an der Gesamtfangmenge (TAC) von Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV…
Folglich sollte der Anteil der Gemeinschaft an der Gesamtfangmenge (TAC) von Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV…
Vorläufige zulässige Fangmengen für den Stintdorschbestand im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.