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In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch ausstehenden Gutachtens des ICES auf null festgelegt. Das ICES-Gutachten für den Bestand liegt seit dem 23. Februar 2015 vor, so dass es nun möglich ist, eine zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal in diesem Gebiet festzulegen, das in sieben Bewirtschaftungsgebiete unterteilt ist, um eine lokale Bestandserschöpfung zu vermeiden.
In Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund…
Die Fangbeschränkungen für Sandaal im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2008…
Das ICES-Gutachten für den Bestand liegt seit dem 21. Februar 2014 vor, so dass es nun möglich ist, eine TAC für Sandaal in diesem Gebiet festzulegen, das in…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa…
Fangbeschränkungen für Sandaal in den ICES (International Council for the Exploration of the Sea [Internationaler Rat für Meeresforschung])- Gebieten IIa und…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.