Erwägungsgrund 31 32014R0334Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 5 32015R0924VERORDNUNG (EU) 2015/924 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 321/2013 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Güterwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 321/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 14 32015R0539VERORDNUNG (EU) 2015/539 DER KOMMISSION vom 31. März 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32014R0542VERORDNUNG (EU) Nr. 542/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 bezüglich der hinsichtlich des Einheitlichen Patentgerichts und des Benelux-Gerichtshofs anzuwendenden Vorschriften
Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32013R0536VERORDNUNG (EU) Nr. 536/2013 DER KOMMISSION vom 11. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 14 32015R2314VERORDNUNG (EU) 2015/2314 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2015 zur Zulassung einer anderen gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 432/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.